Die Branche ist verunsichert: Wann muss Werbung gekennzeichnet werden? In den vergangenen Jahren war diese Frage immer wieder ein Ärgernis. Nun möchte das BMJV für Klarheit sorgen und eine gesetzliche Regelung finden. Das Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz (BMJV) möchte durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mehr Klarheit in den sozialen Medien schaffen. Nicht alles, was von Influencern und Bloggern veröffentlicht wird, muss Werbung sein und deswegen gekennzeichnet werden. Im Gesetz heißt es momentan, dass „kommerzielle Zwecke einer geschäftlichen Handlung“ gekennzeichnet werden müssen, § 5a Absatz 6 UWG. Wo jedoch die Grenze ist, ist momentan auch…
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