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Die Infektion mit dem Corona-Virus ist nicht als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit anzuerkennen. Das VG Düsseldorf hat die Klagen von zwei Lehrerinnen und einer Finanzbeamtin abgewiesen. Zuvor gab es bereits gleichlautende Urteile. Drei Beamtinnen des Landes NRW haben keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Infektionen mit dem Corona-Virus als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit. Das hat […]
Der Beitrag Klage gegen Land NRW: Covid-19-Erkrankung ist kein Dienstunfall erschien zuerst auf WBS.LEGAL.