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Während einer Betriebsratssitzung beleidigte ein Mann seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah Ugah“. Daraufhin wurde ihm gekündigt. Die Arbeitsgerichte bestätigten die Kündigung. Und auch das Bundesverfassungsgericht verneinte, dass der Mann durch die Urteile in seiner Meinungsfreiheit verletzt wurde. Es nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Äußerung „Ugah Ugah“ gegenüber einem dunkelhäutigen Kollegen verletzt dessen Menschenwürde und kann daher nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 02.11.2020, AZ. 1 BvR 2727/19). Im Laufe einer Betriebsratssitzung hatte ein Mann seinem schwarzen Arbeitskollegen die Äußerung „Ugah Ugah“ an den Kopf…
Der Beitrag BVerfG zu rassistischer Beleidigung: Kündigung wegen „Ugah-Ugah“-Äußerung – Keine Verletzung der Meinungsfreiheit erschien zuerst auf WBS LAW.
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