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Montag, den 23. April 2012 um 18:23 Uhr |
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Beim Stalking von Arbeitskollegen ist der Arbeitgeber unter Umständen auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Stalkers berechtigt. Denn es handelt sich beim Stalking um kein Kavaliersdelikt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved
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