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Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen Stalking

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Montag, den 23. April 2012 um 18:23 Uhr
Beim Stalking von Arbeitskollegen ist der Arbeitgeber unter Umständen auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Stalkers berechtigt. Denn es handelt sich beim Stalking um kein Kavaliersdelikt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved Vorliegend wurde ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber

Weiterlesen: WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

 

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