Ein Sektkorkenknall, Herzklopfen oder ein Löwengebrüll, all diese Töne haben sich Firmen bereits zu Werbezwecken schützen lassen. Töne können beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als sogenannte europäische Hörmarke eingetragen werden. Ob auch das Öffnen einer Dose mit einem anschließenden Prickel-Geräusch als Hörmarke eintragungsfähig ist musste nun das Gericht der Europäischen Union (EuG) entscheiden. Jeder kennt es, dass Knacken und Zischen beim Öffnen einer Getränkedose. Doch ist dieses alltägliche Geräusch auch schützenswert? Die Ardagh Metal Beverage Holdings GmbH & Co. KG, eine deutsche Verpackungsfirma, meldete genau dieses Geräusch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)…
Der Beitrag Die Hörmarke: Kann das Öffnen einer Dose eine Marke sein? erschien zuerst auf WBS LAW.