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Donnerstag, den 20. Dezember 2012 um 16:51 Uhr |
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Sachsen: Mann vor Gericht, weil er ein Foto einer Hakenkreuz-Tätowierung online gestellt hatte. Haha, werdet ihr euch jetzt denken, das Verfahren ist so gut wie eingestellt, seit wann wird in Sachsen jemand wegen Nazitums belangt. Der kriegt bestimmt noch nen V-Mann als Haushaltskraft geschenkt oder so.Doch weit gefehlt, denn der Mann ist ein Linker, der das Foto zu Dokumentationszwecken angefertigt hatte, denn das war ein Fußballer des gegnerischen Teams. Gegen DEN ist natürlich das Verfahren sofort eingestellt worden, wir sind hier schließlich in Sachsen. Aber ein Linker, den man verfolgen kann? Da werden in Sachsen die Behörden aktiv und verfolgen den Linken wegen Verwendens eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation.Sachsen! Da weiß man, was man hat! Weiterlesen:
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