Die DSGVO sieht vor, dass jeder, mit dessen Daten nicht verantwortlich umgegangen wurde, einen Schadensersatzanspruch hat. Das BAG muss sich zurzeit mit einem Arbeitgeber beschäftigen, der genaue medizinische Diagnosen seines Mitarbeiters abspeicherte. Das Gericht stellt nun allerdings die Frage, ob die Schadenshöhe auch nach spezial- oder generalpräventiven Maßstäben bemessen werden darf, um abschreckend zu sein. Das wird bald der EuGH entscheiden müssen. Werden Datenverstöße damit in Zukunft deutlich teurer werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene datenschutzrechtliche Fragen im Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt. Dabei geht es insbesondere auch um die Höhe von Schadensersatzforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der nun…
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