Krankenhausträger durften ungeimpfte Angestellte schon vor der gesetzlichen Impfpflicht kündigen – wegen des Schutzes der Patienten und der übrigen Angestellten. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden. Die ordentliche Kündigung wegen der Verweigerung der Covid-19 Impfung einer medizinischen Fachangestellten war wirksam, so das laut Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Dies gelte, obwohl die Kündigung im Juli 2021 noch vor Eintritt der gesetzlichen Impfpflicht ab 16. März 2022 erfolgte. Es sei nachvollziehbar, dass der Krankenhausträger – auch vor dem Wirksamwerden der Impfpflicht – nur noch geimpftes Personal beschäftigen wollte (Urteil v. 07.07.2022, Az. 5 Sa 461/21). Wegen ihrer Kündigung mit Schreiben vom 22. Juli…
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