Die Übermittlung einer Datenschutzauskunft per unverschlüsselter E-Mail ist zwar eine Datenschutzverletzung, begründet jedoch keinen automatischen Schadensersatzanspruch. Dies hat das AG Suhl im Fall eines Arbeitnehmers entschieden, der zuvor eine Datenauskunft von seinem Arbeitgeber verlangt hatte. Verlangt ein Arbeitnehmer nach Art. 15 DSGVO schriftlich Auskunft über alle über ihn gespeicherten Daten […]
Der Beitrag Datenschutzverstoß durch Arbeitgeber: Nur verschlüsselte E-Mails sind DSGVO-konform erschien zuerst auf WBS.LEGAL.