Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass Amazon weitreichende Prüfpflichten hat, wenn Händler auf dem Marketplace beharrlich falsche Angaben machen: Wurden Verstöße früher schon gemeldet, müsse Amazon künftige Verstöße verhindern. Im konkreten Fall ging es um Bezeichnungen wie „Sojamilch“, was nach EU-Recht illegal ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat […]
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