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Die „Staatsferne der Presse“ ist von überragender Bedeutung, um eine freie und unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen. Der BGH musste nun darüber entscheiden, ob eine Webseite, die von einer Stadt betrieben wird und auch Berichte und Informationen über das Geschehen in der Stadt veröffentlicht, diese Institutionsgarantie gefährdet. Im Ergebnis sei dies bei der Seite „dortmund.de“ allerdings nicht der Fall. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil zur Pressefreiheit gefällt. Mit seiner Entscheidung wies das Gericht die Revision des Herausgebers der Ruhr Nachrichten gegen ein vorangegangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Urt. v. 10.06.2021, Az. I-4 U 1/20) zurück und bestätigte…
Der Beitrag „dortmund.de“ bleibt erlaubt: Wann gefährden Stadtportale die freie Presse? erschien zuerst auf WBS LAW.
Eine Pizzeria aus Frankfurt hatte mit Namen und Fotos der ermordeten Anti-Mafia-Ermittler Falcone und Borsellino geworben. Doch die Pizzeria darf den Namen „Falcone“ nicht ohne Zustimmung der Schwester des ermordeten Giovanni Falcone benutzen – zumindest nicht im Kontext mit der Mafia. Dies jedoch hatte sie in den sozialen Medien getan. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat heute ein Machtwort gesprochen. Die Betreiberin der Frankfurter Pizzeria „Falcone & Borsellino“ hat es zu unterlassen den Namen des Ermittlungsrichters Giovanni Falcone als Geschäftsbezeichnung zu führen, soweit dies im Mafia-Kontext erfolgt – ein Sieg auf Zeit (Beschl. v. 07.07.2022, Az. 6 U 211/20)?…
Der Beitrag Anti-Mafia-Held Falcone: Keine Pizzeria mit dem Namen des Mafia-Jägers erschien zuerst auf WBS LAW.
Seit Jahren landen immer wieder Fälle vor Gericht, in denen Händler abgemahnt wurden, die „Himalaya Salz“ verkaufen. Erst 2016 hatte der BGH entschieden, dass diese Bezeichnung irreführend ist. Denn „Himalaya Salz“ wird nicht in dem berühmten Gebirgsmassiv abgebaut, sondern in einem rund 200 km entfernten Abbaugebiet. Allerdings wies der BGH zugleich einen Ausweg: Die Bezeichnung „Himalaya Salz“ könne mit einem Zusatz versehen werden, der die Irreführung ausräume. Der Zusatz „aus Pakistan/Punjab“ sei nicht ausreichend, um die Irreführung von Verbrauchern durch die Bezeichnung „Himalaya Salz“ auszuräumen. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Urt. v. 08.04.2022, Az. 6 U 162/21). Die…
Der Beitrag Irreführung trotz Angabe der Herkunftsregion: „Himalaya Salz“ muss aus dem Himalaya kommen erschien zuerst auf WBS LAW.
In Erwartung des EZB-Zinsschrittes sind die europäischen Anleihe-Renditen und der Euro gestiegen. Der Goldpreis notiert unter 1.700 Euro.
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