Kündigt ein Arbeitnehmer kurz nachdem der Arbeitgeber einem Headhunter die Vermittlungsprovision gezahlt hat, darf er die Provision nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen. Laut dem BAG gehöre eine solche Situation zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Vertragsklauseln, die eine solche Möglichkeit dennoch eröffnen, seien unwirksam. Um außerhalb vom Unternehmen geeignetes Personal zu finden […]
Der Beitrag Unwirksame AGB: Arbeitgeber wälzt Vermittlungsprovision auf Arbeitnehmer ab erschien zuerst auf WBS.LEGAL.