Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ist im Zuge des sogenannten Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) eine bislang kaum beachtete Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) in Kraft getreten. Ihre Tragweite ist gleichwohl nicht zu unterschätzen: Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren können sich künftig ordnungswidrig verhalten, wenn sie bestimmten Meldepflichten nicht nachkommen. […]
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