1. Nicht zum Jubeln (taz.de, André Zuschlag) Das Hamburger Landgericht habe die Klagen gegen “Correctiv” zwar abgewiesen, dennoch sei die Argumentation der Kläger nicht völlig von der Hand zu weisen. Ein Großteil der Öffentlichkeit habe den Text tatsächlich als Tatsachenbericht über konkrete Ausweisungspläne missverstanden. Dies bringt André Zuschlag in seinem Kommentar zu folgendem Fazit: “Juristisch […]

