Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 A 2.24) vom 19. Februar 2026 markiert eine juristisch wie politisch brisante Zäsur in der datenschutzrechtlichen Kontrolle der Nachrichtendienste. Die Klage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wurde als unzulässig verworfen – nicht etwa mangels materieller Grundlage, sondern wegen fehlender Klagebefugnis. […]
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