Das BAG hat entschieden, dass pauschale arbeitstägliche Verfallsklauseln, die ohne jede Einschränkung alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den Mindestlohn erfassen, unwirksam sind. Dies zumindest dann, wenn der Arbeitsvertrag nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 01. Januar 2015 geschlossen wurde. Verfallsklauseln bedeuten, dass nach einer bestimmten Frist keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mehr geltend […]
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