Correctiv-Faktenchecker-, ARD-Faktenfinder-Unwesen
Faktenchecker nehmen für sich in Anspruch, im Stande zu sein, Aussagen Dritter auf deren Übereinstimmung mit den Fakten zu prüfen. Um eine solche Prüfung durchzuführen müssen drei Kriterien erfüllt sein: Faktenprüfer müssen über die intellektuelle Kompetenz und die Fähigkeit, sich sachkundig zu machen, verfügen, die notwendig ist, um die in Streit stehenden Fakten zu prüfen. […]