Das LG Frankfurt am Main hat dem Fahrdienstvermittler Uber untersagt, Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen mit seiner aktuellen App zu übermitteln. Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Taxizentralen aus verschiedenen Städten in Deutschland. Uber hatte sich bereits im Vorfeld auf ein solches Urteil eingestellt und seinen Dienst nun grundlegend geändert. Uber musste in den vergangenen Jahren zahlreiche Urteile über sich ergehen lassen (z.B. UBER Black“ ist unzulässig – BGH hat geurteilt). Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte Uber u.a. bereits im Jahr 2015 untersagt, über die Applikation „Uber Pop“ Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln. Gegenstand des aktuell entschiedenen Verfahrens ist eine mittlerweile…
Der Beitrag LG Frankfurt zu UberX: Vorgehensweise von Uber ist unzulässig erschien zuerst auf WBS LAW.