Arbeitsverträge, die eine dreijährige Kündigungsfrist vorsehen, benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 26.10.2017. Können Sie sich vorstellen, dank einer dreijährigen Kündigungsfrist, drei Jahre lang an ein und denselben Arbeitgeber gefesselt zu sein? So jedenfalls erging es einem Speditionskaufmann aus Leipzig. Der Mann war seit Dezember 2009 für 1.400 Euro brutto für […]
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