Influencerin Cathy Hummels darf auf Instagram auf Marken bzw. Unternehmen verlinken, ohne diese Postings als Werbung zu kennzeichnen. So hatte das LG München im April 2019 entschieden. Nicht, weil sie nicht gewerblich handele – sondern weil die Gewerblichkeit ihres Accounts umgekehrt für jedermann offensichtlich sei, so die Begründung. Das OLG München pflichtete dem nun im Ergebnis bei. Die Influencerin und Fußballer-Gattin Cathy Hummels hat den Rechtsstreit um angebliche Schleichwerbung auf ihrem Instagram-Account auch in zweiter Instanz für sich entschieden. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies die Berufung des Verbandes Sozialer Wettbewerb zurück. Der Verein wirft Hummels vor, mehrere ihrer Posts auf Instagram…
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