Der BGH hat ein enorm verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal gesprochen, was für tausende betroffene Kunden wegweisend werden kann. Neben den bekannten Thermofenstern habe es die Vorinstanz versäumt, auch weitere inzwischen bekannte Abschalteinrichtungen zu prüfen. Die Chancen auf Schadensersatz jedenfalls standen nie so gut. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Abgasskandal spricht eine deutliche verbraucherfreundliche Sprache. Zwar hat der BGH erneut herausgestellt, dass „der Einsatz der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) für sich genommen nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zu begründen“. Insofern müssen zur Sittenwidrigkeit „weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden…
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