Erfolg für den französischen Kosmetikkonzern Guerlain: Nachdem die EUIPO den Antrag auf Eintragung des Lippenstifts als eigene Marke abgelehnt hatte, hob das EuG diese Entscheidung nun auf. Nach Ansicht des Gerichts ist die Form von Guerlain-Lippenstiften individuell und unterscheidet sich von anderen Lippenstiften genug, um diese als Marke anzuerkennen. Der Kosmetikhersteller Guerlain hatte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Antrag auf Eintragung einer Marke gestellt. Gegenstand war die dreidimensionale Form ihres Lippenstiftes. Das EUIPO allerdings sah die Form als nicht unterscheidbar genug von anderen Lippenstiften an und versagte deshalb die Anmeldung der Marke. Doch die dagegen…
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