Der EuGH steht vor einer wichtigen Entscheidung. Schon vor zwei Jahren reichte Polen eine Nichtigkeitsklage gegen die Urheberrechtsreform der EU ein. Nun rückt die Entscheidung näher und der Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verkündete seinen Schlussantrag. Seiner Meinung nach ist Art. 17 der neuen Urheberrechts-Richtlinie mit der Meinungsfreiheit vereinbar und ein Overblocking durch Sharing-Dienste nicht zu befürchten. Er empfiehlt deshalb Polens Klage abzuweisen. Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union (EU) ist schon seit jeher umstritten. Am 15. April 2019 wurde sie allerdings durch den Ministerrat der EU beschlossen und muss deshalb zwingend von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Der strittigste Punkt ist mithin…
Der Beitrag Polens Klage gegen Artikel 17: Droht Uploadfiltern jetzt das Aus vor dem EuGH? erschien zuerst auf WBS LAW.