Die Maskenpflicht ist auch im Arbeitsverhältnis ein Streitthema Gleich zwei Mal hatten sich die Arbeitsgerichte mit Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu beschäftigten: das Arbeitsgericht Köln hatte die Frage zu entscheiden, ob eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Maskenverweigerung wirksam war. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied in einem anderen Fall, dass ein von der Maskenpflicht befreiter Mitarbeiter als arbeitsunfähig anzusehen sei. WBS informiert. In beiden Fällen legten die Beschäftigten Ihren Arbeitgebern ärztliche Atteste vor, die sie von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen befreiten. Vor dem Arbeitsgericht Köln klagte ein Servicetechniker gegen seinen Arbeitgeber, da ihm zuvor außerordentlich…
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