Immer dann, wenn sich eine wichtige Entscheidung des in Luxemburg gelegenen Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anbahnt, sind wir seit jeher an vorderster Front mit von der Partie und berichten hierüber, ohne lange zu zögern. So auch Ende März 2020, als der EuGH mit seinem spektakulären Urteil vom 26.03.2020 (Az.: C-66/19) auf ein sog. Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts (LG) Saarbrücken die deutsche Rechtsprechung auf sensationelle Weise auf den Kopf stellte und den in Karlsruhe beheimateten Bundesgerichtshof (BGH) doch tatsächlich in die Knie zwang: Der sonst so unbelehrbare, überaus mächtige und einflussreiche XI. Zivilsenat des BGH, besser bekannt als Bank- und Börsensenat, sah sich…
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