Wer zur Finanzierung eines Autokaufs ein sogenanntes verbundenes Darlehen aufnimmt, kann nach Anfechtung des Kaufs auch die bereits gezahlten Kreditraten vom Darlehensgeber zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat den Streit um die einschlägige Rückforderungsanspruchsgrundlage nunmehr geklärt: Die Anfechtung ist absolut und wirkt bei verbundenen Verträgen auch gegenüber dem Darlehensgeber, so dass über das Bereicherungsrecht rückabgewickelt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass bei Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung eines Autos als sogenannter verbundener Vertrag nach erklärter Anfechtung auch die bereits gezahlten Kreditraten zurückgefordert werden können (BGH, Urteil vom 15.06.2021, Az. XI ZR 568/19). Denn die Anfechtung ist absolut und wirke sowohl gegenüber…
Der Beitrag BGH: Arglistig getäuschte Autokäufer können bereits gezahlte Kreditraten zurückfordern erschien zuerst auf WBS LAW.