Die Lage im Diesel-Verfahren spitzt sich für VW weiter zu, für Verbraucher bessern sich die Erfolgsaussichten immer mehr. In einem jüngeren Urteil hat der BGH entschieden, dass den Konzern eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage trifft, wer die Entscheidung über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung getroffen und damit sittenwidrig gehandelt hat. Kläger tragen damit eine geringere Beweislast und haben noch bessere Chancen, ihre Klagebegehren durchzusetzen. In seinem Urteil zu einer weiteren Schadensersatzklage gegen VW entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass den Konzern eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage treffe, ob der Vorstand Kenntnis von der Software-Manipulation hatte (Urt. 29.06.2021, Az. VI…
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