Der juristische Verlag C.H.Beck hat sich entschlossen, die wichtigen Standardwerke in den kommenden Auflagen umzubenennen. Der Hintergrund für die Umbenennung ergibt sich aus der aktiven Rolle der Autoren, die sie in der NS-Zeit eingenommen haben. Aufgrund des zunehmenden Antisemitismus wolle man jetzt Zeichen setzen, so der Verleger. Endlich! Palandt, Schönfelder, Maunz: drei Juristen, die im „Dritten Reich“ wirkten – und nach denen wichtige Kommentare und Gesetzessammlungen benannt sind. Jeder Jurist kennt sie und die Werke begleiten Juristen ein Leben lang. Nun hat der Verlag C.H.Beck entschieden, dass die Standardwerke umbenannt werden. Namen dienten als Erinnerung an das dunkelste Kapitel der…
Der Beitrag Palandt, Schönfelder, Maunz und Co.: Verlag C.H.Beck beendet „Ehrung“ von Nazis erschien zuerst auf WBS LAW.