Influencer erreichen in den sozialen Medien Millionen Menschen, entsprechend häufig gibt es Streit um die Kennzeichnungspflicht ihrer Postings als Werbung. Der BGH hat nun in gleich drei prominenten Fällen die Chance, eine enorm relevante Fragestellung für Influencerinnen und Influencer zu klären. Kern der Verhandlungen sind sogenannte „Tap Tags“. Der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke klärt auf: „Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über die elementare und bislang nicht höchstrichterlich entschiedene Frage, ob sogenannte Tap Tags auf Instagram Werbung darstellen. Dabei handelt es sich um zunächst verborgene Verlinkungen (Tags) auf Instagram-Posts. Die Verlinkungen werden erst eingeblendet, wenn Nutzerinnen und Nutzer auf das entsprechende…
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