Mit dem Datenschutzrecht und den zahlreichen Anforderungen der DSGVO muss sich heutzutage jedes Unternehmen beschäftigen. Herausfordernd kann es sein, wenn Dritte an der Datenverarbeitung beteiligt werden, denn dann muss stets ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden – und bei Fehlern drohen empfindliche Bußgelder. Nicht nur bei grenzüberschreitenden Auftragsverabeitungen müssen Auftragsverarbeiterverträge abgeschlossen werden, sondern auch innerhalb von Deutschland. Die Europäische Kommission hat dafür nun neue Standardvertragsklauseln veröffentlicht, die Ihnen WBS und die Deutsche Gesellschaft für Datenschutz in allen Modulen und vorausgefüllten Versionen zu Verfügung stellen [Hier klicken]. Auftragsverarbeitungsverträge müssen hierbei bei jeder Auftragsverarbeitung geschlossen werden, auch innerhalb von Deutschland. Wenn ein Unternehmen einen…
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