Das OLG Frankfurt a.M. entschied, dass kritische Anmerkungen eines Wissenschaftlers gegenüber einer Fernseh-Profilerin aus einer bekannten TV-„True-Crime“-Serie hinzunehmen seien. Er hatte der Frau unseriöse Arbeitsmethoden vorgeworfen. Mit seinem Beschluss stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) fest, dass wissenschaftlich basierte kritische Anmerkungen gegenüber einer Fernseh-Profilerin zulässig sind. Zumindest dann, wenn sie die Allgemeinheit darüber aufklären, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie nicht wissenschaftlichen Standards genügen (Beschluss vom 27.07.2021, Az.: 6 W64/21). Wissenschaftlich basierte Kritik muss hingenommen werden Hintergrund der Entscheidung waren Äußerungen des Direktors der zentralen Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder für kriminologische Forschungsfragen. Er nahm…
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