Der BGH hat erstmalig darüber entschieden, dass Käufer, die ihren manipulierten Diesel behalten wollen, auch von der VW AG Schadensersatz wegen Wertminderung verlangen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass dem Käufer eines manipulierten Dieselfahrzeugs ein sogenannter kleiner Schadensersatzanspruch (Anspruch auf Ersatz des „Minderwerts“) zustehen kann. Das heißt: Betrogene Besitzer eines Fahrzeugs müssen ihr Fahrzeug nicht zurückgeben, sondern können ihr Fahrzeug behalten und von z.B. der Volkswagen AG den Betrag ersetzt verlangen, um den sie das Fahrzeug – gemessen an dem objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung – zu teuer erworben haben (BGH, Urteil vom 6. Juli 2021, Az. VI…
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