Die Gewerkschaft ver.di hat in einem Streit um eine Formulierung in dem Magazin „M Menschen Machen Medien“ vor dem Berliner Kammergericht gegen das Oberhaupt des Hauses Hohenzollern gewonnen. Das Gericht hat einen äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch des Prinzen abgelehnt. Eine andere Entscheidung würde „die Pressefreiheit in unzulässiger Weise beschneiden“. Am 19. August 2021 hatte sich das Kammergericht (KG) Berlin in einer Marathonsitzung mit gleich vier Verfahren zur Abmahnpraxis von Georg Friedrich Prinz von Preußen, dem Nachfahren des letzten deutschen Kaisers, auseinandersetzen müssen. Weitere fünf sind offenbar noch anhängig. Es ging jeweils um veröffentlichte Äußerungen, die sich Georg Friedrich Prinz von Preußen nicht…
Der Beitrag Hohenzollernstreit: Der „besonders klagefreudige“ Prinz von Preußen und die Pressefreiheit erschien zuerst auf WBS LAW.