Ende Januar 2021 löschte YouTube das Video eines Nutzers mit Verweis auf seine ,,Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19”. Zu Unrecht, wie ein Gericht später entschied. Statt das Video sofort wieder online zu stellen, ließ sich YouTube jedoch mehrere Wochen Zeit. Das OLG Dresden verdonnerte den Mutterkonzern Google daher nun zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro. In der Zuwiderhandlung sei ein „vorsätzlicher und schwerer Verstoß“ zu sehen. Immer wieder gibt es Streit um die Frage, welche Inhalte Videoplattformen wie YouTube zeigen müssen und welche gesperrt werden dürfen. Gerade während der Corona-Pandemie wurden unzählige Inhalte hochgeladen, die gegen die…
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