Der EuGH hat zwei Nulltarif-Optionen deutscher Mobilfunkanbieter für unvereinbar mit EU-Recht erklärt: Den Vodafone-Pass und StreamOn der Telekom. Beide Tarife bieten die Möglichkeit, dass bestimmte Streaming-Angebote wie Netflix, YouTube oder Spotify nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden. Praktisch für Nutzer, jedoch ein Verstoß gegen die Netzneutralität, so der EuGH. Die „Nulltarif-Optionen“ „StreamOn“ der Telekom sowie der „Vodefone-Pass“ verstoßen gegen das im EU-Recht verankerte Prinzip der Netzneutralität. Dabei handelt es sich um die Pflicht, alle Daten im Internet ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln. Dementsprechend sind auch Beschränkungen der Bandbreite sowie von Tethering oder Roaming, die auf der Aktivierung…
Der Beitrag EuGH zu Telekoms „StreamOn“ und „Vodefone-Pass“:„Nulltarif-Optionen“ verstoßen gegen Netzneutralität erschien zuerst auf WBS LAW.