Im VW-Dieselskandal muss sich der BGH in Karlsruhe ab dem 2. September 2021 erstmals mit der Frage beschäftigen, ob Betroffenen auch beim Auto-Leasing Schadenersatz zusteht. In dem Fall geht es um einen Audi Q5, der mit dem Motor EA189 ausgestattet ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals mit der Frage im Diesel-Abgasskandal zu beschäftigen, ob Betroffenen auch beim Auto-Leasing Schadensersatz zusteht (BGH, Az. VII ZR 192/20). Das Verfahren betrifft unter anderem die Fragen, ob die Audi AG dem Grunde nach für die Verwendung von EA189-Motoren in ihren Fahrzeugen haftet, und wie der Nutzungsvorteil zu bemessen ist, der auf den etwaigen…
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