Viele sind sich einig, dass Legal Tech die Zukunft ist und die Digitalisierung so auch im Rechtsmarkt Einzug halten wird. Doch auf dem Weg dorthin wird selbstverständlich auch gestritten. Das aktuelle BGH-Urteil zu „Smartlaw“ ist nun ein weiterer Meilenstein in einer progressiven Entwicklung des Rechtsmarktes. Die Legal-Tech-Anwendung, die mittels eines Frage-Antwort-Katalogs Verträge und andere Rechtsdokumente erstellt, wurde nun vom BGH als zulässig gewertet. Der Vertragsdokumentengenerator „Smartlaw“ des juristischen Fachverlags Wolters Kluwer ist zulässig, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 9. September 2021 (Az. I ZR 113/20). Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamburg sah durch das digitale Programm einen wettbewerbswidrigen…
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