Der Begriff “Oktoberfest” ist ab sofort als Marke ein geschützter Begriff. Das hat das EUIPO nach fünf Jahren Prüfung bestätigt. Deutschlands bekanntestes Volksfest ist damit seit dem 31. August 2021 zunächst bis 2026 als EU-Marke geschützt. Ob der Begriff “Oktoberfest” als Marke eingetragen werden kann, war lange streitig. Grund dafür war, dass der Begriff als zu allgemein galt. Bereits vor einigen Jahren wurde das “Oktoberfest“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schon einmal abgelehnt, da der Begriff allein nicht schutzfähig sei. Ein weiterer Versuch der Markeneintragung in den Nizza-Klassen 35, 41, 45 (Anmeldetag 29.03.2018) wurde erneut nicht eingetragen und die…
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