Online-Händler, die mit Kontingentangaben in ihrem Online-Shop werben, müssen sicherstellen, dass die Angaben aktuell und richtig sind. Das entschied das OLG Rostock Anfang des Jahres. Wer potentiellen Kunden den Eindruck vermittle, es seien nur noch wenige Artikel auf Lager, um so die Kaufentscheidung zu beeinflussen, müsse dafür sorgen, dass die Angabe auch den Tatsachen entspricht. Daher seien Anbieter verpflichtet, den Warenvorrat in Echtzeit abzubilden. Wer eine Playstation 5 ergattern will, kennt das Problem: Weiterhin ist es schwierig, an eine PS5 zu kommen. Wegen der extrem hohen Nachfrage nach Konsolen sind Nachlieferungen bei Online-Händlern zumeist innerhalb weniger Minuten komplett ausverkauft. Immer…
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