Die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ beschäftigt die Gerichte zurzeit. Facebook muss eine gesperrte Seite der Kleinstpartei nicht bis nach der Bundestagswahl am 26. September freigeben. Der Eilantrag wurde abgelehnt. Die eigentlich bedeutungslose rechtsradikale Partei „Der III. Weg“ hat es in den vergangenen Tagen mehrfach geschafft, die medialen Schlagzeilen zu beherrschen. Nach den umstrittenen Wahlplakaten musste sich nun sogar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Partei beschäftigen. Und auch dieses Mal ging es nicht gut aus für den „III. Weg“. Mit nun veröffentlichtem Beschluss hat das BVerfG einen Antrag der Partei abgelehnt (Beschl. v. 21.9.2021, Az. 1 BvQ 100/21). Der Antrag war darauf…
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