Das BAG entschied, dass Personen, die erst nach dem 55. Lebensjahr eine Stelle antreten, gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben. Durch Ausschluss dieses Anspruchs besteht nach Ansicht der Richter weder eine Alters- noch eine Geschlechterdiskriminierung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte kürzlich über die Klage einer Angestellten gegen ihre Arbeitgeberin Ver.di zu entscheiden. Die Gewerkschaft hatte die Frau seit 2016 als Mitarbeiterin im Sekretariatsdienst eingestellt – das war kurz nach ihrem 55. Geburtstag. Die Versorgungsregelungen über die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sahen allerdings vor, dass ein Anspruch auf eine Betriebsrente nur für Mitarbeitende besteht, die vor Vollendung des 55.…
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