Das LG Wuppertal hat am 29.07.2021 eine interessante Entscheidung zu den hoch umstrittenen Auskunftsansprüchen gemäß Art. 15 der DSGVO getroffen. Das Urteil gibt neue Erkenntnisse für die Praxis und bejaht erstmalig die Anwendbarkeit des Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB im Rahmen der DSGVO. Das Landgericht Wuppertal (LG) stellt in seinem Urteil klar, dass dem Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Einwand des Rechtsmissbrauchs im Sinne des § 242 BGB entgegengehalten werden kann. § 242 BGB enthalte einen allgemeinen Rechtsgedanken, welcher auch auf europäisches Recht Anwendung finden könne (Az. 4O 409/20). Die Kriterien für das Vorliegen eines solchen Missbrauchs legt…
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