Physiotherapeuten, die als „freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. So entschied das LSG Baden-Württemberg und hob das Urteil der Vorinstanz auf. Ein Physiotherapeut, der als „freier Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Gemeinschaftspraxis tätig ist, ist nicht in jedem Fall selbstständig. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hob damit Urteil des Sozialgerichts Mannheim auf (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.07.2021, Az. L 4 BA 75/20). Damit ist der Physiotherapeut auch sozialversicherungspflichtig. In der Sache hatte ein Physiotherapeut aus Heidelberg, der von Mai 2017 bis Mitte 2019 neben seinem…
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