Beim Verlust einer EC-Karte sollte schnell gehandelt werden. Das AG Frankfurt a.M. entschied, dass die Bank unter Umständen keinen Ersatz für Abhebungen Dritter leisten muss, wenn die Verlustmeldung erst nach 30 Minuten erfolgt. Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Haftung einer Bank für die nach Verlust einer Debitkarte erfolgten Geldabhebungen ausgeschlossen ist, soweit ein Verschulden des Karteninhabers bei der Verwahrung der PIN nicht ausgeschlossen ist und eine sofortige Sperrung der Karte nach Feststellung des Verlustes unterbleibt. Das Gericht wies damit die Klage einer Frau ab, die nach Verlust ihrer EC-Karte erfolgte Abbuchungen von ihrer Bank erstattet…
Der Beitrag AG Frankfurt a.M. zu Kartensperrung: Verlust der EC-Karte muss sofort gemeldet werden erschien zuerst auf WBS LAW.