Das OLG Köln hatte am 14. November 2019 entschieden, dass zahlreiche Ausgestaltungen der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda unzulässig seien. Die Plattform gewähre zahlenden Ärzten „verdeckte Vorteile“ und verlasse die Rolle des „neutralen Informationsmittlers“. Nun verhandelt der BGH am 12. Oktober 2021, da die Frage, in welchen Fällen eine Bewertungsplattform die Rolle als „neutrale Informationsmittlerin“ verlasse, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht vollständig geklärt sei. Die Beantwortung dieser Frage wird für eine Vielzahl künftiger Verfahren Bedeutung haben. Zwei Ärzte haben das Online-Bewertungsportal Jameda erfolgreich auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied im November 2019, dass zahlreiche…
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