Gerichtsentscheidungen dürfen nicht an andere Behörden weitergeleitet werden, wenn die Beteiligten darin namentlich genannt werden. Ein Verstoß kann zu einem Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO wegen Verletzung der DSGVO führen. Das bestätigte das LG Köln jüngst in einem Urteil, entschied aber, dass es im konkreten Fall an einem kausalen Schaden für einen solchen Anspruch fehle. In der Sache selbst ging es um den Inhaber eines Ladenlokals, der gerichtlich gegen die Stadt Bergisch Gladbach vorging. Die Stadt hatte aufgrund der Corona-Pandemie die Schließung der Geschäftslokale angeordnet. Dagegen ging der Ladeninhaber vor und klagte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln. Das VG Köln…
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