Der BGH könnte am Donnerstag entscheiden, dass die Zinsänderungsklauseln in Sparverträgen unwirksam sind. Für Verbraucher würde das bedeuten: Sie können Geld nachfordern. Hintergrund ist eine von mehreren Musterfeststellungsklagen, bei der sich viele Verbraucher anschließen konnten. Doch auch Bankkunden, die keiner Klage beigetreten sind, können profitieren. Am Donnerstag, den 6. Oktober, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen einer Musterfeststellungsklage zu der Frage, ob die Zinsänderungsklauseln in sogenannten Prämiensparverträgen unwirksam sind (XI ZR 234/20). Wenn der BGH im Sinne der Verbraucher entscheidet, könnten sie für Jahre im Nachhinein die zu geringen Zinsen zurückfordern. Außerdem hätte das Urteil eine Signalwirkung auch für viele…
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