Ton- und Bildaufnahmen während eines Polizeieinsatzes durch umstehende Personen sind zulässig. Das beschloss nun das LG Osnabrück hinsichtlich eines Polizeieinsatzes in der Osnabrücker Innenstadt. Schon oft wurden hitzige Auseinandersetzungen im Rahmen von Polizeieinsätzen durch Video- und Tonaufzeichnungen umstehender Personen befeuert. Nicht selten kam es in dem Zusammenhang zu Beschlagnahmungen von Mobiltelefonen. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts (LG) Osnabrück beschloss nun jedoch im Rahmen eines Polizeieinsatzes in Osnabrück, dass das Anfertigen von Bild- sowie von Tonaufnahmen im öffentlichen Raum grundsätzlich zulässig sei und das Handy in diesem Fall nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen (Beschl. v. 24.09.2021, Az. 10 Qs 49/21).…
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