Das LG Frankfurt am Main muss diverse vorgelegte, jedoch zunächst pauschal abgewiesene Beweise bezüglich der Abgasmanipulationen nun doch beachten. Das entschied das OLG Frankfurt am Main in einem Zurückweisungsurteil und machte erneut deutlich, dass stets möglichst verbraucherfreundlich entschieden werden muss. Da Hersteller wie Daimler mit Informationen zu Manipulationen weiterhin schweigen, bliebe Laien nichts anderes übrig, als sich auch auf journalistische Informationen zu stützen. In einem aktuellen Verfahren im Dieselskandal gegen Daimler vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main kam es zu einem Zurückweisungsurteil. Im Verfahren ging es um einen Mercedes Benz C-Klasse mit OM651-Motor. Das OLG stellte fest, dass das…
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