Der BGH verhandelt am 7. Oktober 2021, ob eine private Krankenversicherung über eine App für ärztliche Fernbehandlungen durch im Ausland ansässige Ärzte werben darf. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Werbung für einen digitalen Arztbesuch könnte große Bedeutung für die Praxis haben. Ein eingetragener Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat ein Krankenversicherungsunternehmen erfolgreich auf Unterlassung verklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied im Juli 2020, dass die geschaltete Werbung unzulässig sei (Urt. v. 09.07.2020, Az. 6 U 5180/19). Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) wird nun am 7. Oktober 2021 ab 11 Uhr verhandeln, ob…
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